Liefer- und Leistungsbedingungen.
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der SIGAMO GmbH
Stand: 2. August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der SIGAMO GmbH. Dazu gehören insbesondere Komponenten und Robotikprodukte, CNC-Fertigung, Gestellbau, Baugruppenmontage, technische Auslegung und Prüfung sowie Schulungen und damit verbundene Nebenleistungen.
1.2 Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Produktdarstellungen, technische Daten, Listenpreise und sonstige Angaben auf unserer Website sind kein verbindliches Vertragsangebot. Sie dienen der Information und der Vorbereitung einer Anfrage.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung und Berechnung der bestellten Lieferung oder Leistung zustande.
2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich unser Angebot, die Auftragsbestätigung und die darin ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Annahmen, Schnittstellen, Mitwirkungen und Ausschlüsse sind Bestandteil des vereinbarten Umfangs.
3. Technischer Umfang und Verantwortungsgrenzen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefern wir Komponenten, Bauteile, Baugruppen, Gestelle oder vormontierte Module zur weiteren Integration durch den Besteller. Die Auswahl, Integration und sichere Verwendung im Gesamtsystem liegen in der Verantwortung des Bestellers.
3.2 Systemintegration, Programmierung der Gesamtanlage, Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Abnahme und Inbetriebnahme beim Endanwender gehören nur dann zu unserem Leistungsumfang, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
3.3 Eine von uns ausdrücklich beauftragte EOAT-Auslegung oder ein Komponenten- und Schnittstellencheck bezieht sich auf die vereinbarten Eingangsdaten. Ändern sich Bauteile, Prozesse, Medien, Softwarestände oder Betriebsbedingungen, ist die Eignung erneut zu prüfen.
3.4 Technische und gestalterische Änderungen bleiben zulässig, soweit Funktion, gewöhnlicher Gebrauch und Wert der Lieferung oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Änderung dem Besteller zumutbar ist.
4. Angaben und Mitwirkung des Bestellers
4.1 Der Besteller stellt alle zur Ausführung erforderlichen Angaben, Daten, Zeichnungen, Modelle, Muster, Schnittstellenbeschreibungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit. Er prüft die von ihm vorgegebenen Maße, Toleranzen, Werkstoffe und Einsatzbedingungen.
4.2 Bei Fertigung nach Unterlagen des Bestellers trägt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Eignung. Er gewährleistet, dass ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder geänderter Angaben verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.
5. Liefertermine, Selbstbelieferung und höhere Gewalt
5.1 Lieferzeiten und Verfügbarkeiten sind unverbindliche Schätzungen, solange sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
5.2 Bei Produkten, die wir nicht selbst herstellen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir informieren den Besteller unverzüglich über erkennbare Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit.
5.3 Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energie, Transport oder IT sowie nicht von uns zu vertretende Lieferengpässe, verlängern Fristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung dauerhaft an, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
6. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen FCA benannter Lieferort gemäß Incoterms 2020. Fehlt eine Benennung, gilt unser Geschäftssitz in Köln als Lieferort. Verpackung, Versand, Versicherung, Zölle und sonstige Nebenkosten trägt der Besteller.
6.2 Verzögert sich Versand oder Abholung auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft auf ihn über. Notwendige Lagerkosten können berechnet werden.
7. Preise und Zahlung
7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto ab Lieferort, zuzüglich Verpackung, Versand und der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Rechnungen sind, sofern Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmen, innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bis zum Ausgleich fälliger Forderungen dürfen wir noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückhalten.
7.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8.2 Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
8.3 Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe unseres offenen Rechnungsbetrags an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9. Prüfung, Mängel und Nacherfüllung
9.1 Der Besteller untersucht Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt. Erkennbare Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen; bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt § 377 HGB.
9.2 Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Öffentliche Angaben, Abbildungen, Muster und Werbung stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
9.3 Bei einem von uns zu vertretenden Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Prüfung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu.
9.4 Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei normalem Verschleiß, ungeeigneten Einsatzbedingungen, Nichtbeachtung von Hersteller- oder Betriebsangaben, fehlerhafter Integration sowie unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Besteller oder Dritte.
9.5 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang oder, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme. Gesetzlich zwingende längere Fristen sowie Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
9.6 Gebrauchte Produkte werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung geliefert, soweit gesetzlich zulässig und nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart.
10. Rückgaben
10.1 Ein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht im Geschäftsverkehr mit Unternehmern nicht.
10.2 Rücksendungen außerhalb der gesetzlichen Mängelrechte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Kundenspezifisch gefertigte, bearbeitete, konfigurierte oder beschaffte Produkte sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.
11. Schulungen
11.1 Inhalt, Termin, Ort und Teilnehmerzahl einer Schulung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Schulungen vermitteln die dort beschriebenen Kenntnisse, ersetzen aber keine anlagen- oder arbeitsschutzrechtlich erforderliche Einweisung, Befähigung oder Konformitätsbewertung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
11.2 Muss ein Termin aus wichtigem, von uns nicht zu vertretendem Grund verschoben werden, bieten wir einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
13. Unterlagen, Schutzrechte und Vertraulichkeit
13.1 An von uns erstellten Zeichnungen, Modellen, Kalkulationen, Programmen, Schulungsunterlagen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte. Der Besteller darf sie nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden und ohne unsere Zustimmung nicht Dritten zugänglich machen.
13.2 Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
15.1 Erfüllungsort ist Köln, sofern nichts anderes vereinbart ist.
15.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Wir bleiben berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.